Regelung Food– und Getränkestand Sissacher Fasnacht
Wenn Sie einen Getränke– Foodstand betreiben möchten an der Sissacher Fasnacht und insbesondere während dem grossen Sonntagsumzug, müssen Sie folgendermassen vorgehen:
Achtung: Berücksichtigt werden nur regionale Standbetreiber (Bezirk Sissach).
Die Ausgabe von Glas jeglicher Art ist untersagt und wird kontrolliert.
- Sie müssen sich einen Stellplatz selber suchen und beim Grundeigentümer anfragen, beziehungsweise eine Unterschrift einholen auf dem Formular, Gesuch eines Gelegenheitspatents Gemeinde Sissach.
- Der Stellplatz darf den Umzug nicht behindern (Zuschauer mitrechnen).
- Das Gelegenheitspatent ist bei der Gemeinde Sissach einzureichen, für die kommende Fasnacht 2025, bis zum 09.01.2025. Verspätete Gesuche werden nicht bewilligt.