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Regelung Food– und Getränkestand Sissacher Fasnacht

 

Wenn Sie einen Getränke– Foodstand betreiben möchten an der Sissacher Fasnacht und insbesondere während dem grossen Sonntagsumzug, müssen Sie folgendermassen vorgehen:

 

Achtung: Berücksichtigt werden nur regionale Standbetreiber (Bezirk Sissach).

 

Die Ausgabe von Glas jeglicher Art ist untersagt und wird kontrolliert.

- Sie müssen sich einen Stellplatz selber suchen und beim Grundeigentümer anfragen, beziehungsweise eine Unterschrift einholen auf dem Formular, Gesuch eines Gelegenheitspatents Gemeinde Sissach.
- Der Stellplatz darf den Umzug nicht behindern (Zuschauer mitrechnen).
- Das Gelegenheitspatent ist bei der Gemeinde Sissach einzureichen, für die kommende Fasnacht 2025, bis zum 09.01.2025. Verspätete Gesuche werden nicht bewilligt.